DN (Nenndurchmesser) bezeichnet den Nenndurchmesser des Rohrs, der sich aus dem Durchschnitt von Außendurchmesser und Innendurchmesser ergibt. Der DN-Wert entspricht dem De-Wert -0,5*der Rohrwandstärke. Hinweis: Dies ist weder der Außendurchmesser noch der Innendurchmesser.
Stahlrohre für die Wasser- und Gasübertragung (verzinkte Stahlrohre oder unverzinkte Stahlrohre), Gusseisenrohre, Stahl-Kunststoff-Verbundrohre und Rohre aus Polyvinylchlorid (PVC) usw. sollten mit dem Nenndurchmesser „DN“ (z. B. DN15, DN50) gekennzeichnet sein.
De (Außendurchmesser) bezeichnet den Außendurchmesser des Rohrs. Der Außendurchmesser von PPR-, PE- und Polypropylenrohren wird im Allgemeinen mit De gekennzeichnet und muss bei allen Rohren in der Form Außendurchmesser * Wandstärke gekennzeichnet werden, z. B. De25 × 3.
D bezieht sich im Allgemeinen auf den Innendurchmesser des Rohrs.
d bezieht sich im Allgemeinen auf den Innendurchmesser des Betonrohrs. Stahlbeton- (oder Beton-) Rohre, Tonrohre, säurebeständige Keramikrohre, Zylinderfliesen und andere Rohre, deren Rohrdurchmesser durch den Innendurchmesser d dargestellt werden sollte (z. B. d230, d380 usw.)
Φ stellt den Durchmesser eines gewöhnlichen Kreises dar; es kann auch den Außendurchmesser des Rohrs darstellen, dieses Mal sollte es jedoch mit der Wandstärke multipliziert werden.
Beitragszeit: 17. März 2018